Alexander Buck

Kosten

Private Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Wenn Sie möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 100,56 € pro Therapiesitzung.

Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 100,56 € pro Therapiesitzung.

Gesetzliche Krankenkassen

BKK VBU
Mit der BKK VBU können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie bei der BKK VBU versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung mit der BKK VBU benötigen wir lediglich eine Überweisung und einen ausgefüllten und unterschriebenen Konsiliarbericht vom Arzt Ihres Vertrauens. Den Konsiliarbericht bekommen Sie im Erstgespräch von uns ausgehändigt.

Bahn BKK
Mit der Bahn BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Wenn Sie bei der Bahn BKK versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung der Sitzungen benötigen wir lediglich eine Überweisung vom Arzt Ihres Vertrauens und einen ausgefüllten und unterschriebenen Konsiliarbericht. Den Konsiliarbericht bekommen Sie im Erstgespräch von uns ausgehändigt.

Andere gesetztliche Krankenkassen
Wir führen eine Privatpraxis und können leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Da jedoch die Wartezeiten für einen Therapieplatz in Berlin i.d.R. sehr lang sind, gibt es für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren eine Therapie bei der Krankenkasse zu beantragen. Bei den Formalitäten unterstützen wir Sie gern und stehen Ihnen zur Seite.

Kostenerstattungsverfahren
Jeder Patient hat einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Therapieplatz (§13, Abs. 3 SGB V). Trotzdem sind die Wartezeiten für einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten in Berlin häufig zu lang. Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen freien Therapieplatz finden können, sind die Krankenkassen verpflichtet, die entstandenen Kosten für die Therapie auch bei einem Therapeuten ohne Kassensitz zu übernehmen. Zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens sind einige formale Schritte zu beachten, welche wir bei einem ausführlicheren Gespräch persönlich klären werden. Wir bitten Sie, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse darüber zu informieren, ob eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ambulante Reha-Nachsorge
Die Kosten für die ambulante Reha-Nachsorge werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Für die Abrechnung der ambulanten Reha- Nachsorgegruppen benötigen wir lediglich eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Rehaklinik. Diese bekommen Sie bereits während Ihres Klinkaufenthalts ausgehändigt.

Beratung und Coaching
Therapeutische Gespräche ohne die Diagnose einer psychischen Störung sind keine Kassenleistung und müssen privat bezahlt werden. Für weitere Informationen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.